
|
Schiclub Steyr: 90. Geb. Alt-Bgm. Franz Weiss |
|

|
|
KinderUNI Vorlesungen & Sponsion |
|

|
|
| Stadtmeisterschaften in Tennis: Finalspiele |
|

|
|
| PreOpening "repair" |
|

|
|
| Aktive Benutzer |
|
Es sind 145 Besucher und 1 Mitglied(er) online.
Du bist anonymer Benutzer. Du kannst Dich hier anmelden
|
|
 |
 |
Steyr News: Hommage an Charlie Chaplin im Stadttheater
|
geschrieben am 2010-02-08 20:00:23 von Hagbart
Thema: Steyr Kultur
„Keep Smiling“ heißt das Programm, das am 4. März 2010 um 19.30 Uhr vom Ensemble des Györ Balletts im Stadttheater Steyr aufgeführt wird. „Keep Smiling“ ist eine Hommage an den großen Schauspieler, Regisseur und Produzenten Charlie Chaplin...
In dieser Aufführung stehen Szenen aus drei Chaplin-Filmen im Zentrum: The Tramp, City Lights and The Great Dictator.
Karten zu 30,50/ 25 /19 und 12,50 Euro bekommt man
- in allen Ö-Ticket Vorverkaufsstellen und Trafikplus Trafiken in ganz Österreich (zuzüglich Gebühren),
- im StadtService Steyr, Stadtplatz 27 (Rathaus), Tel. 0 72 52 / 575 DW 800,
- übers Ö-Ticket CallCenter 01 / 96 0 96,
- http://www.oeticket.at/
- sowie an der Abendkasse
Ermäßigung mit Ausweis. Seniorengutscheine werden eingelöst.
|
| |
|
| "Steyr News: Hommage an Charlie Chaplin im Stadttheater" | Login/Registrierung | 0 Kommentare |
|
| Ihre Meinung zu diesem Thema e-Steyr.com ist eine allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskussionsplattform. Bitte bleiben Sie sachlich und bemühen Sie sich um eine faire und freundliche Diskussionsatmosphäre. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Beiträge, behält sich aber das Recht vor, krass unsachliche, rechtswidrige oder moralisch bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die dem Ansehen des Mediums schaden, zu löschen und nötigenfalls User aus der Debatte auszuschließen. Die Nutzungsbedingungen und die Netiquette sind einzuhalten.
Sie als Verfasser haften für sämtliche von Ihnen veröffentlichte Beiträge selbst und können dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Beachten Sie daher bitte, dass auch die freie Meinungsäußerung im Internet den Schranken des geltenden Rechts, insbesondere des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.) und des Verbotsgesetzes, unterliegt. Die Redaktion ist verpflichtet, bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen mit den ermittelnden Behörden zusammenzuarbeiten und auf Verlangen die betroffenen Daten zur Verfügung zu stellen. |
|
|