STEYR/STEYR-LAND. Nach einer Zivilrechtsverhandlung am Landesgericht Steyr am 17. September, drohte eine 50-jährige Beklagte aus dem Bezirk Steyr-Land einem Justizwachebeamten, als sie das Gerichtsgebäude verließ. Die Staatsanwaltschaft Steyr ordnete daraufhin eine Hausdurchsuchung an der Wohnadresse der Frau an.
Die Durchsuchung des landwirtschaftlichen Anwesens gestaltete sich aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Frau und ihrer aggressiven Hunde als sehr herausfordernd. Dabei entdeckten die Beamten eine Schreckschusspistole samt Munition und vier Überlebensmesser. Zusätzlich wurde die mangelhafte Haltung der Tiere, darunter zwei vernachlässigte Kühe und Goldfische in der Badewanne, festgestellt.
Ein vorläufiges Waffenverbot wurde ausgesprochen und die Bezirkshauptmannschaft Steyr erhält einen Bericht über die Tierhaltungsbedingungen.