STEYR. Die digitale Transformation und die damit verbundene systemische Relevanz großer Online-Plattformen erfordern eine tiefgreifende Neujustierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Jahr 2025 markiert in Österreich die volle operative Wirksamkeit des Digital Services Act (DSA) und der nationalen Begleitgesetze (KDD-G, DSA-BegG).
Dieser Artikel untersucht die dadurch geschaffenen neuen Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Im Fokus stehen die verschärften Sorgfaltspflichten und Regeln für digitale Plattformen.

Der Neue Regulierungsrahmen
Mit dem DSA etabliert die Europäische Union harmonisierte Mindeststandards für alle Vermittlungsdienste, um eine sicherere und offenere Online-Umgebung für die geschätzten 10.000 in der EU tätigen Online-Plattformen zu schaffen. Die neuen Pflichten sind nach Größe und Art des Dienstes gestaffelt und definieren umfassende Regeln für digitale Plattformen.

Grundlegende Verpflichtungen und Differenzierungen
Allgemeine Vermittlungsdienste, einschließlich Hosting-Dienste und Online-Plattformen, müssen grundlegende Sorgfaltspflichten erfüllen:
Kontaktstellen: Es muss eine leicht zugängliche Kontaktstelle für den Austausch mit Behörden sowie eine separate Kontaktstelle für die Nutzer der Dienste eingerichtet werden. Anbieter ohne Niederlassung in der EU sind zur Benennung eines gesetzlichen Vertreters in einem Mitgliedstaat verpflichtet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Die AGB müssen klar, einfach und zugänglich formuliert sein, um Nutzer über Beschränkungen und das Beschwerdeverfahren zu informieren. Ein besonders relevanter Punkt für den Jugendschutz ist die Vorgabe, dass AGB von Diensten, die sich überwiegend an Minderjährige richten, auch für diese Zielgruppe verständlich sein müssen. Diese explizite Anforderung signalisiert eine Verschiebung von der allgemeinen Schutzpflicht hin zu einer dezidierten Berücksichtigung kognitiver Vulnerabilität in der digitalen Interaktion, was über traditionelles Vertragsrecht hinausgeht.

Transparenzberichte: Vermittlungsdienste (mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen) müssen jährliche Transparenzberichte erstellen. Darin informieren sie über behördliche und gerichtliche Anordnungen sowie über getroffene Maßnahmen der Inhaltsmoderation.

Nationale Kontrollmechanismen: Rolle und Grenzen des Digital Services Coordinator
Österreich setzt die behördliche Überwachung des DSA durch die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) um, die als Koordinatorin für digitale Dienste (DSC) fungiert.
Zu den zentralen operativen Aufgaben des DSC gehören:
Zertifizierung von Trusted Flaggern: Die KommAustria verleiht Organisationen den Status des “Trusted Flagger”. Die Meldungen dieser Organisationen sind von den Plattformen vorrangig zu behandeln. Es ist jedoch festzuhalten, dass diese Meldungen für die Online-Plattformen nicht rechtsverbindlich sind und keine unmittelbare Verpflichtung zur Entfernung oder Sperrung des Inhalts bedeuten.

Zertifizierung von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen: Der DSC zertifiziert Stellen, die einen Mechanismus zur schnelleren Beilegung von Nutzerbeschwerden schaffen sollen.

Zertifizierung von Forschern: Gewährleistung des Zugangs zu Plattformdaten für unabhängige Forschung im öffentlichen Interesse.

Europäische Koordination: Die KommAustria nimmt eine aktive Rolle im European Board for Digital Services (EBDS) ein. Als stellvertretender Vorsitz in der Arbeitsgruppe für Anordnungen und strafrechtliche Angelegenheiten ist die KommAustria strategisch daran beteiligt, die grenzüberschreitende Durchsetzung behördlicher und gerichtlicher Anordnungen an digitale Plattformen zu verbessern.

Die kritische Limitation der Content-Kontrolle
Die DSC-Zuständigkeit beschränkt sich primär auf die Überprüfung der Verfahren und der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch die Plattformen. Weder die KommAustria als DSC noch die Europäische Kommission besitzen die Befugnis zur Sperrung oder Entfernung von Inhalten oder Accounts. Die letztendliche Entscheidung über die Anzeige von Inhalten liegt allein bei den Plattformen, welche lediglich verpflichtet sind, Inhalte zu entfernen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

Teilen Plattformen die Einschätzung der Trusted Flagger nicht, ist eine Klärung der Rechtslage nur durch die Anrufung ordentlicher Gerichte durch den betroffenen Nutzer möglich. Die Effizienz des Kontrollmechanismus hängt somit stark von der proaktiven Kooperationsbereitschaft der Plattformen und der Geschwindigkeit der nationalen Gerichte ab.

Spezifische Schutzmaßnahmen und die Stärkung der Rechtsdurchsetzung
Die nationale Gesetzgebung ergänzt die DSA-Vorschriften durch die Schaffung neuer zivilrechtlicher Instrumente, um Lücken in der Durchsetzung zu schließen.

Die Bekämpfung irreführender Designmuster (Dark Patterns)
Dark Patterns stellen manipulative Gestaltungspraktiken dar, die Verbraucher online zu unbeabsichtigten Entscheidungen verleiten sollen. Beispiele hierfür sind:
Overloading (Überladung mit Informationen).

Skipping (Ablenkung von datenschutzrechtlichen Aspekten).

Emotionaler Druck (z. B. negative Formulierung der Ablehnungs-Option).

Praktiken wie das Fehlen einer Ablehnungsmöglichkeit für nichtessenzieller Cookies auf der ersten Ebene oder vorausgefüllte Cookie-Optionen gelten als rechtswidrig. Der DSA enthält ein explizites Verbot von Dark Patterns.

Zivilrechtliche Verschärfungen gegen Hass im Netz
Das DSA-Begleitgesetz (DSA-BegG) führt zivilrechtliche Neuerungen ein, die unmittelbar zur Stärkung des Opferschutzes beitragen. Ein zentraler Meilenstein ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz bei Ehrenbeleidigungen, die in einem elektronischen Kommunikationsnetz begangen werden.

Da die KommAustria als Digital Services Coordinator keine direkte Befugnis zur Sperrung oder Entfernung von Inhalten besitzt, musste der nationale Gesetzgeber alternative, schnelle zivilrechtliche Mechanismen bereitstellen. Die DSA-BegG ermöglicht die Erwirkung eines Unterlassungsauftrags ohne vorangehende Verhandlung beim Bezirksgericht, was als nationales Schnellverfahren dient. Um die Effizienz der Rechtsdurchsetzung zu steigern, können Gerichte ihre Entscheidung über den Unterlassungsauftrag seit dem 17. Februar 2024 elektronisch an den Vermittlungsdiensteanbieter zustellen. Diese Möglichkeit der elektronischen Zustellung soll in vielen Fällen zu einer rascheren Löschung des rechtswidrigen Inhalts führen und ist eine direkte Reaktion auf die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Bekämpfung von Hass im Netz.

Die Schnittstelle zur Sektorregulierung: Glücksspiel und Jugendmedienschutz
Die allgemeinen Transparenzpflichten des DSA finden eine direkte Anwendung auf hochregulierte Bereiche, in denen der Schutz vulnerabler Gruppen im Vordergrund steht. Hierzu zählt insbesondere das Glücksspielwesen.

Transparenzpflichten in der Werbung und Jugendschutz
Die EU-Vorschriften sehen eine Null-Toleranz-Politik für die Ausrichtung von Anzeigen auf Kinder und Jugendliche sowie für das Targeting basierend auf sensiblen Daten vor. Plattformen müssen sicherstellen, dass glücksspielbezogene Anzeigen so gestaltet sind, dass sie Minderjährige nicht gezielt ansprechen und eine Landingpage mit Informationen über verantwortungsbewusstes Glücksspiel bereitstellen.

DSA als Compliance-Hebel für das Glücksspielgesetz
Das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) fordert spezifische Standards für verantwortungsvolle Glücksspielwerbung, um hohe Spielerschutzstandards und den Jugendschutz zu gewährleisten. Der Digital Services Act ergänzt diese nationalen Regeln durch weitreichende Transparenzpflichten für Werbung und ein Targeting-Verbot gegenüber Minderjährigen. Somit forciert der DSA die Einhaltung des GSpG und stellt sicher, dass nur tatsächlich vertrauenswürdige Online-Casinos in Österreich im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben werben.

Herausforderungen und Fazit
Die im Jahr 2025 vollzogene Etablierung des DSA-Regelwerks in Österreich stellt einen Wendepunkt im digitalen Verbraucherschutz dar. Der neue Rahmen schafft wichtige Mechanismen zur Regulierung von Online-Plattformen, insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Kinderschutz und die Bekämpfung manipulativer Praktiken.

Die größte Herausforderung für die kommenden Jahre liegt jedoch in der praktischen Durchsetzung. Die behördliche Kontrolle durch die KommAustria konzentriert sich auf die Verfahren der Plattformen, nicht auf die Entscheidung über einzelne Inhalte. Die Effizienz der Content-Kontrolle bleibt somit stark von der Kooperationsbereitschaft der Plattformen abhängig. Die nationalen Begleitgesetze, insbesondere das DSA-BegG mit seinem Schnellverfahren gegen Hass im Netz und die Verschärfungen gegen Dark Patterns, sind essenziell, um diese Lücken in der direkten Rechtsdurchsetzung zu schließen.

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