STEYR / OÖ. Nach dem gestern bestätigten Ausbruch der hochpathogenen Geflügelinfluenza (H5N1) in einer Geflügelhaltung im Bezirk Steyr hat das Gesundheitsministerium nun umfangreiche Schutz- und Überwachungsmaßnahmen für große Teile des Stadtgebiets verfügt.
700 Gänse betroffen – Betrieb nahe der Enns gesperrt
Am 19. November wurde in einem Betrieb mit rund 700 Gänsen die hochpathogene Form von H5N1 bestätigt. Viele Tiere waren bereits verendet; für den Rest ordnete das Magistrat die schmerzfreie Tötung an. Der Standort liegt unweit jener Bereiche an der Enns, in denen zuletzt vereinzelt Wildvögel positiv auf HPAI getestet wurden.
Großteil der Stadt Steyr in Schutz- bzw. Überwachungszone
Laut Kundmachung des Gesundheitsministeriums wurde rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone für mindestens 21 Tage sowie eine Überwachungszone für mindestens 30 Tage eingerichtet. Welche Katastralgemeinden in Steyr genau betroffen sind, wird in den amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht.
Bereits seit 3. November gilt aufgrund einer Risikoanalyse der AGES das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Für Menschen besteht im aktuellen europäischen Seuchengeschehen laut Behörden kein nachgewiesenes Erkrankungsrisiko. Auch eine Übertragung über Lebensmittel ist ausgeschlossen.
Diese Regeln gelten jetzt in Steyr für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter:
- Geflügel muss so gehalten werden, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist. Die Aufstallungspflicht gilt für alle Bestände, auch für Kleinhaltungen unter 50 Tieren.
- Der Zutritt betriebsfremder Personen darf nur im unbedingt notwendigen Ausmaß erfolgen. An Ein- und Ausgängen sind Desinfektionsmaßnahmen vorzunehmen, alle Besuche müssen dokumentiert werden.
- Fahrzeuge, die Geflügelbetriebe anfahren oder verlassen, sind zu desinfizieren.
- Das Einbringen von lebendem Geflügel in Betriebe innerhalb der Zone ist verboten.
- Der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten ist nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde erlaubt.
- Erhöhte Sterblichkeit im Bestand ist der Behörde unverzüglich zu melden.
- Alle Geflügelhaltungen in der Zone werden amtstierärztlich kontrolliert.
Das Magistrat erinnert daran, dass jede Geflügelhaltung – auch jene mit weniger als 50 Tieren – meldepflichtig ist. Über ihre LFBIS-Nummer können Halterinnen und Halter prüfen, ob ihr Betrieb in einer der Zonen liegt; nähere Informationen folgen auf der Website des Landes Oberösterreich.
Auch die Bevölkerung wird um Aufmerksamkeit gebeten: Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sollen nicht berührt und der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Die Untersuchung erfolgt durch die Behörde. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten bei Atemnot, hoher Sterblichkeit, starkem Leistungsabfall oder anderen auffälligen Symptomen ihrer Tiere rasch tierärztlichen Rat einholen.
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Unten: Schutz- und Überwachungszone - der innere Bereich stellt die Schutzzone, der äußere Bereich die Überwachungszone dar. Bildquelle: www.steyr.at