Oben: Der Beschluss des Gerichts gegen RTV. Bildquelle: https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/f240134f-1b4c-4bf2-870b-e1735b6d8caf

GARSTEN/LINZ/KREMS. In einem österreichweit richtungsweisenden Verfahren hat das Landesgericht Krems einstweilige Verfügungen gegen die Medienplattformen RTV (mit Sitz in Garsten) und Info-Direkt (mit Sitz in Linz) erlassen. Beide hatten mit Hilfe künstlicher Intelligenz manipulierte Fotos – sogenannte Deepfakes – des Publizisten Dr. Sebastian Bohrn Mena verbreitet. Die Entscheidungen gelten als die ersten ihrer Art in Österreich.

Die verfälschten Bilder basierten auf echten Fotografien Bohrn Menas, wurden jedoch digital verändert, ohne dies kenntlich zu machen. Das Gericht sah darin keine Form kritischer Berichterstattung, sondern eine gezielte Herabwürdigung und untersagte die weitere Verbreitung. Die Deepfakes waren auf den Homepages und in sozialen Netzwerken veröffentlicht und vielfach geteilt worden, hunderte Menschen hatten sie weiterverbreitet.

Bohrn Mena: „Gefahr für unsere Demokratie“
In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen Veronika und Sebastian Bohrn Mena vor der politischen Dimension solcher KI-Manipulationen: „Wir halten diese Entscheidungen des Gerichts für zukunftsweisend. In den USA werden Deepfakes bereits in Kampagnen gegen politische Gegner eingesetzt und richten enorme Schäden an. Es gefährdet unsere Demokratie, wenn nicht gekennzeichnete Bild-Manipulationen Verbreitung finden. Das treibt die Hetzjagden im digitalen Raum auf die Spitze.“

Zudem betonen sie: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit täuschend echt aussehenden, gefälschten Darstellungen gezielt manipuliert werden. Das hat nichts mit Kunst, Journalismus oder Meinungsfreiheit zu tun – das ist der Versuch, Menschen zu zerstören. Diese Form von digitaler Gewalt muss als solche wahrgenommen und verurteilt werden. Genau darum geht’s uns bei unseren Klagen.“

„Deepfakes sind digitale Waffen“
Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer findet klare Worte zur Vorgehensweise der beiden Medien: „Deepfakes sind digitale Waffen. Wer künstliche Intelligenz missbraucht, um Gegnern falsche Emotionen ins Gesicht zu montieren und sie visuell zu entstellen, betreibt keinen Journalismus, sondern virtuelle Beweisfälschung.“

Er kritisiert zudem den Versuch der Gegenseite, Bohrn Mena aufgrund früherer kontroversieller Äußerungen als legitimes Ziel solcher Manipulationen darzustellen: „Das Gericht hat klargestellt, dass frühere Aussagen keinen Freibrief für digitale Gewalt schaffen. Diese Entscheidung schützt alle vor einer Zukunft, in der niemand mehr seinen eigenen Augen trauen kann.“

Inhalte müssen gelöscht werden – Hauptverfahren läuft weiter
RTV und Info-Direkt wurden verpflichtet, sämtliche manipulierten Darstellungen umgehend zu löschen. Das Hauptverfahren gegen die beiden Medienplattformen ist weiterhin anhängig und soll Anfang Februar 2026 verhandelt werden.

Die Entscheidung aus Krems könnte weit über Oberösterreich hinaus Signalwirkung entfalten – im Umgang mit digitaler Gewalt, der missbräuchlichen Nutzung künstlicher Intelligenz und dem Schutz Betroffener vor diffamierenden KI-Fälschungen.

 

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