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STEYR. Nach Kritik aus der Bevölkerung an teils rutschigen und schlecht geräumten Straßen hat die Stadt Steyr den Ablauf des Winterdienstes erläutert. Aufgrund der Größe des Stadtgebiets und der vielen zu betreuenden Verkehrsflächen werde nach einem klar geregelten Einsatzplan gearbeitet, heißt es vom Magistrat.

Demnach haben Hauptverkehrsstraßen, stark frequentierte Verkehrsachsen, Zufahrten zu Rettung, Feuerwehr und Polizei, Linien des öffentlichen Verkehrs sowie steile und gefährliche Strecken Vorrang. Erst danach können Neben- und Wohnstraßen sowie weniger frequentierte Gehwege geräumt werden.

Außergewöhnliche Witterung wie starker, anhaltender oder wiederholter Schneefall, rasche Temperaturschwankungen, gefrierender Niederschlag oder starke Minustemperaturen erschwere eine durchgängige und sofortige Räumung aller Flächen zusätzlich. Auch personelle und maschinelle Ressourcen seien nicht unbegrenzt vorhanden und müssten im Sinne der größtmöglichen Sicherheit gezielt eingesetzt werden, heißt es seitens der Stadt.

Durchgehende Räumung und Streuung nicht vorgesehen
Die Stadt erinnert zudem daran, dass laut Verordnung für das Straßenwesen „keine durchgehende Räumung und Streuung vorgesehen“ ist und die Straßenverkehrsordnung die Lenker verpflichtet, „das Tempo der Fahrzeuge an die Fahrbahnverhältnisse anzupassen“. Außerdem ist die Stadt nicht überall zuständig: Auf vielen Gehwegen gilt gemäß § 93 StVO die Räum- und Streupflicht der Anrainer, teils sind auch private Firmen im Einsatz.

Mit 60 Einsatzkräften Tag und Nacht im Einsatz
Nach dem Wintereinbruch mit ergibigem Schneefall in der Nacht vom 10. auf den 11. Jänner, war man bei den Steyrer Kommunalbetrieben im Dauereinsatz. Man ist „stets bemüht, sämtliche Räum- und Streumaßnahmen im Rahmen der geltenden Vorschriften und vorhandenen Ressourcen fortzuführen und immer wieder weiter zu optimieren“, so ein Sprecher. Konkrete Gefahrenstellen oder besonders problematische Bereiche können direkt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden, damit diese geprüft und – wenn möglich – vorrangig behandelt werden können.

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