STEYR/OÖ. Keine Grenzen scheint die Dreistigkeit beim E-Mail-Betrug zu kennen. Wem dieser Tage ein E-Mail mit im Anhang befindlicher Zahlungsaufforderung ins Postfach flattert, der kann sich entspannt zurücklehnen – es handelt sich um eine Nachricht mit betrügerischer Absicht!
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) verschickt keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail, SMS oder Messenger an Privatpersonen oder Unternehmen. Offizielle Mitteilungen wie Steuerbescheide, Zahlungs- oder Rückzahlungs-Hinweise werden ausschließlich über FinanzOnline oder per Post zugestellt.
Wichtige Punkte:
- Das BMF warnt regelmäßig vor gefälschten E-Mails mit Zahlungsaufforderungen oder Rückzahlungen, die im Namen des Ministeriums versendet werden.
- Diese Phishing-Mails enthalten oft angebliche offene Beträge und fordern dazu auf, Geld auf ein fremdes Konto zu überweisen oder persönliche Daten preiszugeben – das sind Betrugsversuche.
- Offizielle Kommunikation der Finanzverwaltung erfolgt nicht unaufgefordert per Email, und es werden niemals Passwörter, Kontodaten oder Kreditkarteninformationen per Mail angefordert.
Unten: Auch die e-steyr Redaktion fand heute Morgen (19. Jänner) einen solchen Betrugsversuch im Postfach. Schon bei der Absenderadresse ist der Betrugsversuch leicht zu erkennen. Die Nachricht war beim Eintreffen nicht als Spam markiert. Bild: Screenshot.
Darunter: Der "Bescheid" im Anhang der E-Mail.

