STEYR. Von heute, Montag, 19. Jänner bis Freitag, 30. Jänner 2026  kann die Vormerkung für die Krabbelstuben sowie für die Kindergärten und Horte der Stadt Steyr durchgeführt werden.

Das Krabbelstuben-, Kindergarten- und Hortjahr 2026/27 beginnt am 1. September 2026

  • Krabbelstube (für Kinder im Alter zwischen 12 und 36 Monaten):
    Es können Kinder, die in der Zeit von 01. September 2026 bis 30. Juni 2027 das Mindestalter von 12 Monaten erreichen, angemeldet werden.Krabbelstubenplätze werden laufend nach freien Kapazitäten zugeteilt. Es werden Kinder mit Hauptwohnsitz in Steyr aufgenommen, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind. Wenn ein Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht, werden Sie von der Fachabteilung Krabbelstube, Kindergärten und Horte telefonisch bzw. schriftlich kontaktiert.
  • Kindergarten (für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren):
    Es können Kinder, die in der Zeit von 01. September 2026 bis 30. Juni 2027 das Mindestalter von 3 Jahren erreichen, angemeldet werden.Für Kinder, die zwischen 01. September 2020 und 31. August 2021 geboren sind, gilt die Kindergartenpflicht für das Jahr 2026/27. Kindergartenpflichtige Kinder erhalten jedenfalls einen Platz in einem Kindergarten.Wurde Ihr Kind bis zum Freitag, 30. Jänner 2026 in einem städtischen Kindergarten angemeldet, werden Sie bis Ende Februar 2026 von der Leiterin zu einem persönlichen Kennenlerngespräch in den gewählten Kindergarten eingeladen.
  • Volksschulhort (für Kinder, die eine Volksschule besuchen):
    Es können Kinder, die ab 01. September 2026 eine Volksschulklasse besuchen angemeldet werden.Wurde Ihr Kind bis zum Freitag, 30. Jänner 2026 in einem städtischen Hort angemeldet, werden Sie bis Ende Februar 2026 von der Leiterin zu einem persönlichen Kennenlerngespräch in den gewählten Hort eingeladen.

 

Bitte beachten Sie, dass die digitale Anmeldung keine Fixplatzzusage für einen Betreuungsplatz ist!

In erster Linie werden Kinder mit Hauptwohnsitz in Steyr aufgenommen, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind oder deren familiäre oder soziale Umstände eine Aufnahme erfordern.

Zur Anmeldung geht's >>> HIER

 HINWEIS: Pro Anmeldung kann nur ein Kind angemeldet werden!

Ausführliche Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Steyr (z.B. Kontaktdaten, Tarif - und Kinderbetreuungseinrichtungsordnungen, allgemeine Informationen zu den einzelnen Einrichtungen) finden Sie unter www.steyr.at/Leben 

 

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