Oben: die Städtische Krabbelstube im Stadtteil Resthof. Foto © Magistrat Steyr I Presse.

Voranmeldung auf steyr.at von 20. bis 31. Jänner möglich

STEYR. Die Voranmeldung für die Krabbelstuben sowie für die Kindergärten und Horte der Stadt Steyr ist von Montag, 20. bis Freitag, 31. Jänner 2025 möglich. Das Anmeldeformular ist auf der Website steyr.at verfügbar. Kinder, die bereits einen städtischen Betrieb besuchen, gelten automatisch als vorgemerkt und benötigen keine neue Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr. Angemeldet werden müssen demnach nur Kinder, die ab Herbst 2025 neu in einer Krabbelstube, einem Kindergarten oder Hort starten sollen.

Für Kinder, die zwischen 1. September 2019 und 31. August 2020 geboren sind, gilt die Kindergartenpflicht für das Jahr 2025/26. Das Krabbelstuben-, Kindergarten- und Hortjahr 2025/26 beginnt am 1. September 2025.

Die Online-Anmeldung garantiert keine Fixplatzzusage für einen Betreuungsplatz. In erster Linie werden Kinder mit Hauptwohnsitz in Steyr aufgenommen, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind oder deren familiäre oder soziale Verhältnisse eine Aufnahme erfordern. Kindergartenpflichtige Kinder erhalten jedenfalls einen Platz in einem Kindergarten.

Ausführliche Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Steyr finden Sie auf steyr.at/kinderbetreuung.

 

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