STEYR. Der einzigartige Tauchergarten im Steyrer Freibad kann aufgrund seines desolaten Zustandes nicht genützt werden. Die Schäden reichen von gesprungenen Scheiben über Rostschäden bis zu Rissen in den Betonwänden hinter den Mosaikfliesen.
Der Tauchergarten stammt aus den 1950er-Jahren und steht unter Denkmalschutz, weshalb die Stadt Steyr als Eigentümerin verpflichtet ist, ihn in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Weil umfassende und komplexe Sanierungsmaßnahmen dafür notwendig sind, beauftragt der Gemeinderat ein Sanierungskonzept und gibt rund 48.000 Euro dafür frei.