Bildquelle: Werner L.

STEYR. Werner L. aus Steyr wunderte sich nicht schlecht, als er diese Woche eine Strafverfügung der Polizei im Postkastl fand. Der 55-Jährige wohnt in der Kollergasse im Stadtteil Ennsdorf und darf sich seit 252 Sonntagen über ein Trompeten- und Trommelkonzert vom zweifelhafter Qualität freuen. 

"Habt's ihr Trottel nichts besseres zu tun?"
Am 26. Okt. platzte L. dann der Kragen. "Ich habe diese verirrten Personen - die ja großteils nicht aus Steyr kommen - als Gruppe lautstark gefragt ob sie dass ok finden, Rettungswagen und Straßen zu blockieren. Ich bin dabei neben der Demonstration gegangen und habe meinen Unmut kundgetan.  Berührt, angerempelt oder persönlich beleidigt habe ich niemanden. Diese Leute stören seit Jahren permanent unsere Sonntagsruhe. Ich bin der Meinung, die Polizei in Steyr misst hier mit zweierlei Maß.", so der 55-Jährige.

"Abgesehen davon, dass diese Menschen ja paradox handeln in dem sie Antidemokraten und bekannte Rechtsextreme einladen, sind sie auch noch Fans einer Partei, die so etwas sofort verbieten würde und die ihre Meinung wechselt wie andere die Unterhosen. Außerdem finde ich es untragbar, dass - wie vor kurzem - Rettungswagen im Einsatz ausweichen müssen und Hauptverkehrsadern wie das Tunnel blockiert werden", macht sich L. weiter Luft. 

"Natürlich werde ich gegen die Strafverfügung Einspruch erheben, da ja auch ich und andere schon oft bei Kundgebungen beschimpft und verunglimpft wurden, die Polizei aber nur zugesehen hat. Auch besagt der §1 des OÖ Polizeistrafgesetzes, dass störender Lärm auf Dauer, der den Menschen unangenehm ist und durch ein Verhalten verursacht werden, das die nötige Rücksichtnahme vermissen lässt einen groben Verstoß gegen die guten Sitten darstellt. Und das sind die Spaziergänge für den größten Teil der Steyrer Bevölkerung." gibt sich der Steyrer kämpferisch.

Spaziergänge bis 2030 angemeldet
Wie viele andere Steyer auch, wird Werner L. viel Geduld brauchen - und zwar über die nächsten Jahre. Nach unserem derzeitigen Wissenstand wurden die Spaziergänge bereits bis ins Jahr 2030 angemeldet. Die Steyrer Polizei sieht weder jetzt noch in Zukunft einen Untersagungsgrund für die ordnungsgemäß angemeldete Demo.

Tatsächlich wird so der Steyrer Spaziergang immer mehr zum Prüfstein für die Steyrer Polizei. Einerseits ist es in einer liberalen Demokratie wie Österreich nachvollziehbarer Weise nicht nötig, dass eine Demonstration genehmigt wird. Demonstrieren, ist in Österreich ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht. Auf der anderen Seite wächst jedoch - wie man sieht - der Unmut der Bevölkerung.

Wir sind gespannt, beobachten aufmerksam und berichten!

 

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