Oben: Mag. Gerhard Klinger, MBL (links), Leiter AK-Bezirksstelle Steyr, und Andreas Stangl, AK-Präsident. Foto © AK OÖ / Wolfgang Spitzbart.

AK Steyr half im vergangenen Jahr fast 6.000 Mal

STEYR. Mit Ende des Jahres 2023 waren in der Stadt Steyr 15.899 und im Bezirk Steyr-Land 23.899 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchen-de 5.968 Mal an die AK Steyr: in 3.602 Fällen telefonisch, in 1.941 Fällen persönlich (inklusive 68 Bildungsberatungen) und in 425 Fällen per E-Mail. Die AK-Mitglieder suchten Beratung vor allem zu den Themen Entgelt, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, Altersteilzeit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Pflegegeld.

Mehr als 6,6 Millionen Euro erkämpft
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reichte eine Beratung nicht aus. Die AK musste dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Steyr rund 269.315 Euro an vorenthalte-nem Entgelt im Jahr 2023 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Steyr erkämpfte gerichtlich im Jahr 2023 für ihre Mitglieder rund 238.450 Euro.

In Summe hat die AK Steyr im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprü-chen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 6.621.995 Euro erreicht.

Volles Engagement, egal ob es um kleine oder große Beträge geht
Im Engagement für die Mitglieder machen die AK-Rechtsexpert:innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. Den kleinsten Betrag von 124 Euro für einen nicht ver-brauchten Mitarbeiterbonus wurde für einen Beschäftigten eines Handelsunternehmens per Klage erreicht. Den höchsten Betrag von insgesamt 39.679 Euro hat die AK Steyr für einen Metallarbeiter erstritten, indem nicht nur eine Forderung auf Schadenersatz abgewehrt, sondern sogar eine Nachzahlung über 4.200 Euro für zu wenig bezahltes Entgelt erreicht wurde.

Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Fristwidrige Kündigung nach Arbeitsunfall
Ein 47-jähriger Mechaniker, der bereits mehr als drei Jahre in einem Bau- und Güterbeförderungsunternehmen arbeitete, hatte einen Arbeitsunfall. Der Mann verletzte sich so schwer, dass mehrere Wochen Krankenstand notwendig waren. Der Arbeitgeber kündigte den Arbeiter während des Krankenstands per WhatsApp und später auch noch schriftlich per Post, ohne die im Kollektivvertrag vorgesehene Kündigungsfrist einzuhalten. Zudem meldete das Unternehmen den Mann bei der ÖGK mit dem rechtswidrigen Kündigungsdatum ab. Der Lohn wurde nur bis zum Tag der, letztlich fristwidrigen, Kündigung bezahlt. Bei einem Arbeitsunfall besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu acht Wochen. Die Intervention der AK Steyr war erfolgreich: Der Arbeiter bekam 1.900 Euro als Kündigungsentschädigung und Entlohnung für noch offene Überstunden nachbezahlt.

Ein Fall aus dem Sozialrecht: Pflegegeld um zwei Stufen erhöht
Der 2014 geborene Sohn eines AK-Mitglieds leidet aufgrund seiner Frühgeburt unter starken Ent-wicklungsstörungen sowie physischen und psychischen Einschränkungen. Nach einer Begutach-tung wurde dem Kind von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Pflegegeldstufe 3 zuer-kannt. Der Vater stellte einen Antrag auf höhere Einstufung, was die PVA mit Bescheid ablehnte. Daraufhin klagte die AK Steyr im Auftrag der betroffenen Eltern. Der gerichtliche Vergleich ergab Pflegegeldstufe 5 für das Kind, das sind 571,90 Euro mehr pro Monat als bisher.

Blick nach vorne: AK-Wahl 2024
Von 5. bis 18. März finden in Oberösterreich die Arbeiterkammer-Wahlen statt. Rund 570.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihr Parlament der Arbeitneh-mer:innen – die AK-Vollversammlung – zu wählen. Je mehr Menschen zur Wahl gehen, desto stärker ist die AK. Und nur eine starke AK kann die Rechte der Arbeitnehmer:innen gegenüber den Unternehmen und der Politik durchsetzen.

Alle Infos zur AK-Wahl: ooe.arbeiterkammer.at/wahl

 

Mehr zum Thema